FAQ

FAQ Häufig gestellte Fragen

Finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen!

  • Wer sind wir ?

    GESCO EXPERT kümmert sich um unbezahlte Schulden jeglicher Art und Höhe und ist in Frankreich und im Ausland tätig.

  • Wie sind unsere Öffnungszeiten?

    GESCO EXPERT empfängt Sie nach Vereinbarung von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr in der 2 Rue Henri Bergson in 67200 STRASSBURG (Ausgang "Hautepierre Hospital / Athéna Business Center").

  • Wie kann ich meine Schulden begleichen?

    Die Zahlung Ihrer ausstehenden Schulden kann per Banküberweisung, per Kreditkartenzahlung (über unsere Website) oder per Scheck erfolgen.

  • Warum werden mir Gebühren in Rechnung gestellt?

    Gemäß den AGB unserer Kunden und der Rechtslage berechnet GESCO EXPERT:


    - Zinssatz der bei Zahlungsverzug fälligen Strafen


    - Vertragsstrafenklausel (falls in den AGB unseres Kunden enthalten)


    - eine feste Entschädigung von 40 € / Rechnung und nur für eine Handelsschuld (Art. 441-6, I al. 12 des Handelsgesetzbuchs und D. 441-5 ibidem)



    Andere Kosten können nicht geltend gemacht werden (außer für Vollstreckungstitel).

  • Welche Arten von Forderungen bearbeiten wir?

    Unsere gütlichen und gerichtlichen Beitreibungsdienste erfüllen alle Bedarfe von Unternehmen, die mit einem Problem bezüglich ihrer Zivil- und Gewerbeschulden konfrontiert sind.

  • Internationales Inkasso

    Unsere Kompetenz ermöglicht es Ihnen auch, uns mit der gütlichen & gerichtlichen Beitreibung Ihrer Forderungen im Ausland zu beauftragen.

Share by: