Verwaltung nach der Schuldeneintreibung

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Gesco-Expert

Nach der Schuldeneintreibung


Ihr Buchhaltungssaldo ist voll mit Inkassoforderungen oder kleineren Forderungen?


In solchen Fällen ist es unabdingbar, Ihren Verlust, die Rückforderung der Mehrwertsteuer sowie den Umsatzausfall (mit Auswirkungen auf die Berechnung Ihrer Gewerbesteuer) im Falle einer Betriebsprüfung begründen zu können.


GESCO EXPERT stellt Ihnen gemäß der geltenden Steuervorschriften (gemäß den Bestimmungen des Artikels 272 der französischen Steuerordnung) eine Bescheinigung über die Nichteinbringung Ihrer Forderungen aus.


Minimieren Sie Ihre Verluste, indem Sie uns mit der Bereinigung Ihrer Debitorenbuchhaltung beauftragen.

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