Das gütliche Inkasso ist in unserer Branche unverzichtbar und ermöglicht die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden sowie die Mahnungsverwaltung mit allen Mitteln von unserem Straßburger Büro aus (per Post, E-Mail, Telefon, SMS). Es ist unser Ziel, Ihren Fall schnell und effizient auf gütliche Weise oder vor Gericht zu lösen.
Optimieren Sie die Eintreibung Ihrer Forderungen, indem Sie die Mahnungen an jeden Kunden anpassen: MASSGESCHNEIDERTE MAHNUNGEN.
GESCO EXPERT kennt sich in Frankreich und auf internationaler Ebene aus und bietet Ihnen einen à la carte-Service:
- Bearbeitung Ihrer Dateien innerhalb von 24 Stunden
- Kontrolle der Finanzlage von juristischen Personen unter rechtlicher Überwachung
- Gezielte und an Ihre Bedarfe angepasste Mahnungen
- Schnelle und eingehaltene Interventionsfristen
- Hausbesuche
- Vergütung nur auf die eingetriebenen / gelösten Summen
Sollten die gütlichen Maßnahmen nicht erfolgreich sein, können wir mit Ihrer Zustimmung auf den Rechtsweg zur gerichtlichen Beitreibung zurückgreifen (unter der Bedingung, dass alle Vertragsdokumente formgerecht vorliegen & je nach finanziellem Risiko).
Optimierung und Kostenkontrolle stehen bei uns im Vordergrund, weshalb die Kontrolle der Rechtsakteure systematisch erfolgt. Sie profitieren von einer Übersicht aller anfallenden Kosten in einem Gerichtsverfahren.
Unser Team aus qualifizierten Wirtschaftsanwälten analysiert Ihren Fall, bewertet die Erfolgschancen vor Gericht und entscheidet sich für eines der folgenden 3 Rechtsmittel:
- Zahlungsbefehl
- Anerkennungsklage
- Einstweilige Verfügung
Die perfekte Beherrschung all dieser rechtlichen Verfahren, Fristen, Rechtsmittel und Berufungen ist für unsere Anwälte, Juristen und Gerichtsvollzieher unabdingbar.
Um die Eintreibung Ihrer Schulden zu garantieren oder aus Sicherheitsgründen kann unser Team auch folgende rechtliche Schritte durchführen:
- Ansprüche fordern
- Blockieren des Verkaufspreises des Unternehmens
- Sofortige Fälligkeit
- Auflösungsklausel
- Verpfändung des Firmenwertes
- Sicherheitspfändung
- Hypothek und Strafregistrierung
Nach Erlangung eines vollstreckbaren Titels beauftragen wir einen der Gerichtsvollzieher unseres Netzwerks mit der Einrichtung der Zwangsbeitreibung (durch Lohnpfändung, Pfändung beweglicher Sachen etc.) Ihrer Forderung.
Die Verwaltung der bei der Ausführung anfallenden Kosten erfolgt durch unsere Anwälte, um die Kostenkontrolle zu gewährleisten. Diese werden systematisch geprüft, im Auftrag unserer Kunden vorgezogen und gleich wieder abgerechnet.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Anfrage:
GESCO EXPERT
4A rue de l'Europe
67460 SOUFFELWEYERSHEIM
33 3 88 27 93 90