FAQ Häufig gestellte Fragen
Finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen!
- Wer sind wir ?
GESCO EXPERT kümmert sich um unbezahlte Schulden jeglicher Art und Höhe und ist in Frankreich und im Ausland tätig.
- Wie sind unsere Öffnungszeiten?
GESCO EXPERT empfängt Sie nach Vereinbarung von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr in der 2 Rue Henri Bergson in 67200 STRASSBURG (Ausgang "Hautepierre Hospital / Athéna Business Center").
- Wie kann ich meine Schulden begleichen?
Die Zahlung Ihrer ausstehenden Schulden kann per Banküberweisung, per Kreditkartenzahlung (über unsere Website) oder per Scheck erfolgen.
- Warum werden mir Gebühren in Rechnung gestellt?
Gemäß den AGB unserer Kunden und der Rechtslage berechnet GESCO EXPERT:
- Zinssatz der bei Zahlungsverzug fälligen Strafen
- Vertragsstrafenklausel (falls in den AGB unseres Kunden enthalten)
- eine feste Entschädigung von 40 € / Rechnung und nur für eine Handelsschuld (Art. 441-6, I al. 12 des Handelsgesetzbuchs und D. 441-5 ibidem)
Andere Kosten können nicht geltend gemacht werden (außer für Vollstreckungstitel).
- Welche Arten von Forderungen bearbeiten wir?
Unsere gütlichen und gerichtlichen Beitreibungsdienste erfüllen alle Bedarfe von Unternehmen, die mit einem Problem bezüglich ihrer Zivil- und Gewerbeschulden konfrontiert sind.
- Internationales Inkasso
Unsere Kompetenz ermöglicht es Ihnen auch, uns mit der gütlichen & gerichtlichen Beitreibung Ihrer Forderungen im Ausland zu beauftragen.